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ICOM stellt aus:

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26. März 2010

Porto wird teilw. MwSt.-Pflichtig zum 1.7.2010

Per Beschluss vom Bundesrat ist nun die Gesetzesänderung des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg gebracht worden:

§ 4 Nummer 11b wird wie folgt gefasst: „11b. Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments ... . Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen nach Satz 1 anzubieten.  Die Steuerbefreiung gilt nicht für Leistungen, die der Unternehmer erbringt a) auf Grund individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder b) auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach §19 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 272 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten;“.

Die Auswirkungen zu dem Thema stehen noch nicht fest.


Fest steht: die Schalterprodukte im Briefbereich bleiben Umsatzsteuerfrei. Der Brief an "Tante Erna" ist also nicht betroffen (Juchuuuu!).


Im Bereich der Frankiermaschinen steht die MwSt.-pflichtigkeit nicht fest, es gibt Punkte, die dafür sprechen würden, da "den Grundbedürfnissen der Bevölkerung" der Einsatz von Frankiermaschinen nicht wirklich nahe ist.


Im Bereich elektronischer Frankierung sind vom optischen Erscheinungsbild doch recht verwandten Systeme Stamp-It und DV-Freimachung, auch noch zu bewerten. DV-Freimachung könnte - die passende Software vorausgesetzt - natürlch fallweise MwSt. belasten oder nicht.


Im Bereich von Infopost und Teilleistungsverträgen bzw. Kooperationsverträgen ist ebenfalls die Durchführungsverordnung abzuwarten. Das fiskalische Ziel hier zuzugreifen, wird zu unterstellen sein. Allerdings kann bei diesen ganzen Dingen nicht von individuell ausgehandelten Verträgen gesprochen werden - die Leistungen sind für jedermann zugänglich und die Preise bei gleichen Mengen auch gleich - auch wenn nicht jedermanns Interesse an der Nutzung dieser Leistungen unterstellt werden kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

15. April 2010

Details stehen nun fest:

Voraussichtlich wird folgendes umgesetzt (ohne Haftung und Gewähr):

Der technische Frankierweg ist nicht entscheidend:

DV-Freimachung, Frankiermaschine und Briefmarke sind MwSt.-Frei!


Nachnahme wird MwSt.-Pflichtig, Einschreiben / Rückschein NICHT


Infobrief bleibt MwSt.-Frei!

Infopost wird MwSt.-Pflichtig


Koopvertrag, Teilleistungen, Konsolidierung und rechtliche Hintergründe: hier informiert ICOM die Anwender direkt.

Porto wird teilw. MwSt.-Pflichtig zum 1.7.2010

Personalien:

Bernd Bronstert

Bernd Bronstert verantwortet seit neuestem das Business Development bei uns.

Herr Bronstert bringt umfangreiche Erfahrung aus der Druckindustrie, dem Digitaldruck und Dokumentenmanagement, sowie aus der Beratung bei ICOM ein. Herr Bronstert war u. a. verantwortlicher Business Group Leiter Display Graphics bei Océ Deutschland.

ICOM freut sich über die Verstärkung!

Meinolf Koch

Meinolf Koch ist neu bei ICOM Software Research in Dortmund an Bord. Herr Koch ist seit langem erfolgreich in der Digitaldruck-Branche unterwegs. Als Vertriebsmanager bei Océ hat er verschiedene Stationen in ganz Deutschland absolviert. Er wird bei ICOM im Großkundenvertrieb tätig sein.

09. - 11.11.2010 in Köln, Messegelände

DMS
Köln-Messe

21. - 23.06.2010 in Baden Baden - Kongresshalle

VCard Bronstert
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